Diese Reise- und Zahlungsbedingungen werden Bestandteil des mit uns geschlossenen Reisevertrages. In der Leistungsbeschreibung der Reiseangebote können besondere Bedingungen zur Erbringung einer Leistung genannt sein. Jede unserer Individualreisen wird speziell für den Käufer zusammengestellt. Wir verzichten daher auf Broschüren und Kataloge zur Ausschreibung unserer eigenen Angebote.
Flug, Hotel, Spiel-Tickets und ggf. andere Transportmittel werden speziell für Sie einzeln ausgewählt und gebucht. Wir bitten Sie daher alle Angaben und Details auf dem von uns zugeschickten Angebot genauestens zu überprüfen und erst anschließend Ihre Anmeldung verbindlich zu übergeben. Sollten dabei Fragen entstehen, bitten wir um Klärung vor der Unterzeichnung des Reisevertrages. Besondere Vereinbarungen können vertraglich geschlossen werden und haben Vorrang vor den AGB`s.
1.1 Durch Ihre Reiseanmeldung auf der Grundlage unserer Reisebeschreibung bieten Sie uns den verbindlichen Abschluss des Reisevertrages an. Diese kann schriftlich oder per e-mail erfolgen. Durch Annahme der Anmeldung unsererseits, die keiner besonderen Form bedarf, kommt der Reisevertrag zustande. Sie erhalten von uns zeitnah eine Rechnung/ Reisebestätigung.
1.2 Bitte überprüfen Sie genau die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Daten, die bei Annahme des Angebots an Soccerholic übermittelt werden! Wir gehen von der Korrektheit Ihrer Angaben aus! Muss eine Buchung im Nachhinein aufgrund von unvollständigen oder fehlerhaften Angaben geändert werden, müssen Sie die angefallen Kosten dafür selbstständig tragen.
1.3 Die Reise- und Zahlungsbedingungen erhalten Sie mit der Rechnung/Reisebestätigung. Wir bitten Sie, die Bestätigung genauestens nach eventuellen Fehlern zu überprüfen. Sollten fehlerhafte Inhalte zugrunde liegen, sind Sie verpflichtet diese innerhalb von 24h an Soccerholic zu melden. Wir haften nicht für Kosten und Schäden, die wie sich im Nachhinein herausstellt, aufgrund fehlender oder falscher Angaben entstanden sind. Die Kosten für eine dann notwendige Buchungsänderung werden Ihnen komplett in Rechnung gestellt.
1.4 Ihre Reisedokumente sollten Sie innerhalb von 7 Tagen vor Reiseantritt erhalten haben. Sollte dies nicht der Fall sein, kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Tickets für Spiele können in Ausnahmefällen direkt am Stadion oder an der Hotelrezeption hinterlegt sein. Diese müssen dort selbstständig abgeholt werden. Sie erhalten von uns in diesen Fällen einen deutlichen Hinweis auf den Ort der Abholung. Bei ausgewählten Flügen kann außerdem ein „Online Check-In“ nötig sein. Dieser muss von Ihnen vor der Abreise durch Hinzunahme eines amtlichen Lichtbildausweises (Gültigkeit vorausgesetzt) erledigt werden. Auch in diesen Fällen weisen wir sie speziell darauf hin. Erfolgt die Reise-buchung erst ab 7 Tage vor Reisebeginn müssen die Reisedokumente spätestens zu Reiseantritt von Soccerholic zur Verfügung gestellt werden.
Sollte die Annahmeerklärung der Soccerholic GbR aus wichtigen, unvermeidbaren Gründen von der ursprünglichen Buchung abweichen, erstellen wir ein vom einst erteilten Auftrag abweichendes individuelles Angebot. Der Kunde erklärt den verbindlichen Vertragsabschluss durch ausdrückliche Erklärung oder Zahlung des Reisepreises an Soccerholic.
1.5 Soccerholic räumt sich das Recht ein, den Vertrag bei unvorhergesehen nicht reservierbaren Leistungen bis zu einem Tag nach Erhalt des vereinbarten Reisepreises zu stornieren. Der Reisepreis wird in solchen Fällen innerhalb von 3 Tagen nach unserer Stornierungsinfo zurückgezahlt.
1.6 Der Reisepreis ist nach der Buchung fest und keinen Schwankungen unterworfen (Zubuchungen und Extras vorbehalten). Sollten Steuer- oder Kostenänderungen entstehen, sind diese von Soccerholic zu tragen (Änderung der MwSt., Kerosinzuschläge, etc).
1.7 Bei offensichtlichen Fehlern, bei denen dem Käufer der Reise sofort Sichtbar wird, dass es sich um Irrtum handeln muss, behalten wir uns ein Widerrufsrecht vor.
2.1 Der komplette Reisepreis ist unverzüglich nach Erhalt der Rechnung/ Reisebestätigung ohne jegliche Abzüge zu leisten, wenn der Zeitraum bis zum Reiseantritt weniger als 30 Tage beträgt. Bei Erhalt der Reisebestätigung und einem längeren Zeitraum bis zum Start der Reise ist eine Mindestanzahlung in Höhe der Soccerholic zum Buchungszeitpunkt entstehenden Auslagen, dieser Betrag wird in der Rechnung gesondert aufgeführt, oder aber von mindestens 20% zu leisten. Die Restzahlung wird 40 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung fällig. Die Zahlung erfolgt auf Rechnung mit Banküberweisung. Abweichungen sind hierbei vorbehalten und einzeln zu vereinbaren. Reiseversicherungen sind gesondert zu betrachten.
2.2 Mit Rechnung/ Reisebestätigung wird Ihnen der Sicherungsschein übersandt. Dieser gilt als Nachweis, dass Ihre geleisteten Zahlungen gemäß § 651 k BGB insolvenzgesichert sind. Mit Buchung erklären Sie Ihr Einverständnis zur Margenbesteuerung nach § 25 UStG.
2.3 Sie befinden sich in Verzug, wenn der Reisepreis auch nach der 3. Erinnerung nicht von Ihnen bezahlt wurde. In diesem Fall werden Ihnen Zinsen und Kosten, die Soccerholic durch den Verzug entstehen, komplett in Rechnung gestellt. Außerdem berechtigt uns der Verzug zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.
3.1 Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen, so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung verbindlich. Sonstige, vom Vertrag abweichende Vereinbarungen bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung durch Soccerholic.
3.2 Ihre Reise beginnt und endet – je nach Ihrer gebuchten Aufenthaltsdauer – zu den in der Reisebestätigung aufgeführten Ankunfts- und Abreiseterminen.
3.3 Flugscheine oder Fahrausweise gelten nur für die darin angegebenen Reisetage. Sollten sie eine Änderung wünschen, bemühen wir uns um eine Ersatzbeförderung. Die Kosten dafür hat der Reisende in voller Höhe selbst zu tragen.
3.4 Wenn Sie eine bereits von Ihnen bezahlte Leistung oder Teilleistung aus Ihnen zuzurechnenden Gründen nicht in Anspruch nehmen, können wir nur in dem Fall eine Erstattung oder Teilerstattung anbieten, wenn der entsprechende Leistungsträger eine Gutschrift erteilt.
3.5 Grundsätzlich beziehen sich die Preise für Übernachtungen auf eine Person im Doppelzimmer, es sei denn es wird ausdrücklich auf eine andere Unterbringungsart hingewiesen. Für die eine alleinige Zimmerbelegung fallen oft Aufschläge an. Die Buchung von Gruppenzimmern ist in vielen Fällen möglich. Wir bitten Sie, derartige Extrawünsche vor der Buchung zu äußern.
3.6 Eine Verlängerung der gebuchten Reise ist grundsätzlich möglich. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte rechtzeitig an Soccerholic, um sich über die verschiedenen Möglichkeiten beraten zu lassen. Die zusätzlich anfallenden Kosten sind in diesen Fällen selbst zu tragen. Außerdem müssen Zimmer- und Ersatzflugkapazitäten vorhanden sein.
3.7 Soccerholic garantiert Ihnen grundsätzlich keine Tickets. Es besteht bis zum Eingang unserer Buchungsbestätigung/Rechnung bei Ihnen kein Anrecht auf die angefragten Tickets. Mit Eingang der Buchungsbestätigung/Rechnung sichern wir Ihnen die angefragten Tickets im gebuchten Reisepaket zu. Wir bemühen uns stets Ihnen die Tickets zum gewünschten Spiel zu besorgen. In besonderen Fällen ist eine Ticketbeschaffung aufgrund zu hoher Nachfrage nicht möglich. In diesen Fällen bieten wir Ihnen interessante Alternativen an.
Soccerholic vermittelt Eintrittskarten für Sportveranstaltungen lediglich als Fremdleistungen. Wir haften mithin nicht für die Durchführung dieser Varanstaltungen. Soccerholic haftet nicht für die ordnungsgemäße Leistung, sondern nur für die ordnungsgemäße Vermittlung.
3.8 Soccerholic nimmt KEINE AUFSCHLÄGE auf gebuchte Tickets. Im Hinblick auf die Tickets für Fußballspiele geben wir diese zum Selbstkostenpreis an Sie weiter. Der Ticketpreis wird auf der Gesamtrechnung nicht gesondert aufgeführt. Sie erhalten lediglich den Preis des gebuchten Gesamtreisepaketes.
3.9 Die Zuteilung von Eintrittskarten für von uns vermittelte Sportveranstaltungen unterliegen den Ausführungen und Vorschriften (AGB`s oder der Stadionordnung) des ausrichtenden Vereins. Für nicht eingehaltene Vorschriften bezüglich Fankleidung, unvorschriftsmäßiges Verhalten oder ähnliche Zutrittsverwährungsgründe übernimmt Soccerholic keine Haftung.
3.10 Der Flughafentransfer sowie der Transfer zum Stadion und zurück sind nicht im angegebenen Preis inbegriffen. Sie bekommen von uns allerdings nach Buchung der Reise Informationen über Öffentliche Verkehrsmittel am Zielort. Die Nutzung ist freibleibend.
4.1 Bitte informieren Sie sich rechtzeitig (zw. 24 und 48 Stunden vor Abflug/Abfahrt) bei ihrem jeweiligen Beförderungsunternehmen über die genauen Abflug- oder Abfahrtszeiten. Sie können uns dazu natürlich auch gerne direkt kontaktieren. Erfahren wir von entsprechenden Änderungen vor Ihnen, werden wir diese unverzüglich mitteilen.
Abweichungen und Änderungen des Reiseinhaltes sind nach Vertragsabschluss nicht mehr möglich, es sei denn diese sind unbedingt notwendig, beeinträchtigen den Gesamtzuschnitt der vertraglich vereinbarten Reise aber nicht. Die Änderungen/ Abweichungen dürfen nicht erheblich sein.
4.2. Wenn unter den Voraussetzungen der vorstehenden Regelung
4.1. 1. Absatz ein Flug oder eine Fahrt auf unsere oder auf Veranlassung eines Beförderungsunternehmens von oder zu einem anderen als dem bestätigten Flughafen oder Zielort durchgeführt werden muss, übernehmen wir die Kosten der Ersatzbeförderung – mindestens bis zur Höhe einer Bahnfahrt 2. Klasse – zum ursprünglich bestätigten Flughafen/Zielort.
4.3 Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren entsprechend wie folgt zu ändern. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises werden wir Sie unverzüglich informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5%, sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie müssen diese Rechte unverzüglich nach Erklärung der Preiserhöhung geltend machen.
4.4 Die im vorstehenden Absatz genannten Rechte stehen Ihnen auch im Fall einer erheblichen Reiseänderung zu und sind ebenfalls unverzüglich nach Bekanntgabe der wesentlichen Änderung geltend zu machen.
4.5 Sollten gebuchte Spiele sehr kurzfristig auf ein außerhalb des Reisezeitraum gelegenes Datum verlegt werden, bemühen wir uns um die Organisation von Tickets eines Alternativspiels, welches im Zeitraum der Reise stattfindet. Soccerholic sieht sich in der Pflicht, die Tickets des Ursprünglichen Spiels beim entsprechenden Verein zurückzugeben. Sollte dies nicht möglich sein, können wir die Kosten der bereits bezahlten Tickets nicht übernehmen. Ein Verkauf in Eigenregie zu überteuerten „Schwarzmarktpreisen“ ist ausdrücklich nicht gestattet!!
Idealerweise sollte die Reisezeit über den gesamten Zeitraum gewählt werden, innerhalb dessen das Spiel stattfinden könnte.
4.6 Angebote an den Kunden enthalten tagesaktuelle Wechselkurse für Fremdwährungen. Mögliche Anpassungen und dadurch resultierende Preiserhöhungen können bis zur Rechnungsstellung erfolgen. Ausschlaggebend für den tatsächlichen Umrechnungskurs ist der Tag der Rechnungsstellung. Der Reisepreis wird in diesen Fällen proportional zur Wechselkursänderung der entsprechenden Fremdwährung angepasst.
5.1 Soccerholic empfiehlt grundsätzlich den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie eine Auslandskrankenversicherung. Angebote über Reiseversicherungen erhalten Sie bei Soccerholic.
5.2 Sollten Sie die Reise stornieren, sind Sie dennoch dazu verpflichtet, den gesamten Reisepreis an Soccerholic zu zahlen. Grundsätzlich sind Erstattungen des Reisepreises nur möglich, wenn der jeweilige Träger (Fluggesellschaft, Unterkunft, Ticketagentur oder der jeweilige Verein) einer Stornierung mit Kostenrückerstattung zustimmt.
Da wir speziell für Sie zusammengestellte Reisen anbieten sind die einzelnen Stornogebühren einzeln zu ermitteln und anschließend zusammenzuaddieren.
Findet die Stornierung 7 Tage vor Abreise oder später statt, sind grundsätzlich keine Erstattungen möglich.
5.3 Wurde für die Reise ein Mietwagen gebucht gilt ebenfalls obige Regel. Eine Erstattung des Mietpreises ist nur möglich, wenn die Mietwagenagentur einer Kostenrückerstattung zustimmt. Bei vorzeitiger Rückgabe des Mietwagens ist grundsätzlich keine Rückerstattung möglich.
5.4 Eine Stornierung muss schriftlich (Brief, Fax, e-mail) an Soccerholic herangetragen werden.
In unseren Reisepreisen ist keine Reiserücktrittskosten-Versicherung enthalten. Wir empfehlen Ihnen allerdings dringend eine solche Versicherung abzuschließen. Außerdem empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung
Soccerholic bietet neben Individualreisen auch Gruppenreisen an. Wenn hierbei die Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen nicht erreicht wird, behalten wir uns vor, die Reise bis zu 4 Wochen vor Reiseantritt abzusagen. Bereits gezahlte Leistungen werden von uns in voller Höhe zurückerstattet.
Zur Kündigung des Reisevertrages wegen höherer Gewalt verweisen wir auf § 651j BGB, der lautet: (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. (2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651 e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
Die Regelung gilt auch dann, wenn aufgrund der höheren Gewalt keine Kündigungserklärung zugehen kann, bzw. der Zugang nicht gesichert ist.
9.1 Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Nach Reiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht und Sie deren Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben. Da aufgrund der Eigenart Ihrer Reise eine Reiseleitung vor Ort nicht realisierbar ist, sind Sie gehalten bei etwaigen Mängeln diese direkt uns per Email oder telefonisch anzuzeigen. Benutzen Sie hierfür bitte die Ihnen aus der Reisebestätigung bekannte Emailadresse oder Telefonnummer. Wird eine Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe oder bedarf es keiner Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist, so können Sie, im Eigeninteresse am besten schriftlich, den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.
9.2 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Sofern Ihr Gepäck bei Flugreisen verloren geht oder beschädigt wird, müssen Sie unbedingt eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten, die die Beförderung durchgeführt hat. Nach den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften ist die Schadensanzeige in der Regel Voraussetzung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. In sonstigen Fällen ist unsere Reiseleitung zu verständigen. Für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck übernehmen wir keine Haftung.
9.3 Sollte doch eine Reiseleitung vor Ort sein, so wird darauf hingewiesen, dass diese nicht befugt ist, Ansprüche anzuerkennen.
9.4 In Bezug auf die kurzfristige Verlegung von Spielen und einer damit einhergehenden Ticketproblematik verweisen wir auf Artikel 4.5 unserer AGB`s. Sollte dem Reisenden aufgrund einer Spielverlegung auf einen Termin außerhalb seines Reisezeitraums (möglicherweise aufgrund spontan eingetretener nationaler – oder internationaler Pokalspieltermine) der Stadionbesuch unmöglich sein, können wir die Ticketrückgabe beim entsprechenden Verein nicht garantieren. In diesem Fall trägt der Reisende die Ticketkosten selber. Soccerholic ist hierbei von Gewährleistungsansprüchen befreit. Wir bemühen uns aber in jedem Fall um einen „Notfallplan“, um Ihnen die Reise so unkompliziert und dennoch spektakulär wie möglich zu gestalten.
Für alle Reisepakete, die über die Soccerholic GBR gebucht werden, besteht eine 100%ige Rückzahlungsgarantie für den Fall, dass das gebuchte Match unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet oder gar abgesagt wird. Das gilt ebenso für eine nach Buchung geänderte Einstufung des entsprechenden Ziellandes zum Virusvariantengebiet, womit trotz vollständiger Impfung eine quarantänefreie Einreise unmöglich wird.
Sollten diese Umstände zutreffen, wird die Soccerholic GBR den Reisevertrag stornieren und innerhalb von 30 Tagen eine Rückerstattung vornehmen. Ein Gutschein kann dabei nur auf ausdrücklichen Wunsch des Betroffenen ausgestellt werden.
Die Zielland-interne Vorschrift einen Antigen- oder PCR-Test nach Einreise absolvieren zu müssen reicht für eine kostenfreie Stornierung nicht aus. Das gilt auch, wenn es eine Vorgabe zur Isolation bis zum Erhalt des Ergebnisses gibt. In der Regel stehen Testergebnisse inzwischen sehr schnell zur Verfügung. Sollte eine Reise den Besuch mehrerer Matches umfassen und dabei der Besuch des ersten Matches aufgrund der Wartezeit auf das Testergebnis nicht möglich sein, werden wir die Ticketkosten für das betreffende Match auf Wunsch erstatten. Die Reise bleibt mit dem Besuch der weiteren Veranstaltung/en bestehen. Die Kosten für verpflichtende Tests bei Ein- und/oder Ausreise werden von Soccerholic nicht übernommen.
Wir weisen hier im Besonderen darauf hin, dass lokale Pandemie-Maßnahmen, die den Ablauf der Reise nicht grundsätzlich stören, nicht zur Stornierung der Reise und der damit verbundenen Erstattung führen können. Als Beispiele sind hier das verpflichtende Tragen von Gesichtsmasken, nächtliche Ausgangssperren, Teil-Zuschauerausschlüsse, Schließung der Gastronomie und andere zu nennen. Auch eine Hochstufung des Ziellandes in ein Risiko- oder Hochinzidenzgebiet stellt keine begründete Stornierungsmöglichkeit mit Kostenerstattung dar, da bei geimpften Personen hier keine Quarantäne-Pflicht besteht. Eine Geld-zurück-Garantie besteht wiederum ausdrücklich, wenn die Zielregion als Virusvariantengebiet ausgerufen wird.
Die Geld-zurück-Garantie greift nicht bei zeitlich verschobenen Spielen bzw. auf einen anderen Tag terminierten Spielen, sondern nur wenn die Sportveranstaltung gänzlich abgesagt oder unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet. Die Soccerholic GBR wird sich unter allen Umständen einer Verlegung immer kundenorientiert mit Lösungsvorschlägen an den/die Betroffenen wenden.
Im Falle einer Stornierung wegen Krankheit eines Reisenden, auch bei einer Covid 19 – Erkrankung, greift keine „COVID-Geld-zurück-Garantie“. Die Eventualität einer persönlichen Krankheit, die ein Antreten der Reise verhindert, kann ausschließlich durch den privaten Abschluss einer Vollkasko-Reiseversicherung erfolgen.
Im Vorfeld der Reise ist der Reisende jederzeit dafür verantwortlich, sich über die aktuellen COVID-19-Anforderungen sowohl des Abflug- als auch des Ankunftslandes zu informieren und wiederum sicherzustellen, dass er alle Anforderungen zu 100% erfüllt. Dazu zählen auch die Beschaffung und Mitführung der benötigten Reisedokumente und das Befolgen örtlicher Auflagen und Maßnahmen. Die Website des Auswärtigen Amtes gibt hier Hilfestellung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise). Bei Nichtbefolgen trägt der Reisende alle daraus entstehenden Kosten selbst. Einen Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises hat der Reisende in diesem Fall nicht.
11.1 Bei Personen- und Sachschäden oder anderen Leistungsstörungen, die mit von uns lediglich vermittelten Fremdleistungen in Zusammenhang stehen haftet Soccerholic nicht. Dies gilt auch bei geführten Gruppenreisen, an denen wir selber per Reiseleitung teilnehmen.
Die bezieht sich auf Fußballveranstaltungen, Mietwagen, Ausflüge usw.
11.2 Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, 1. soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2. wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
11.3 Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
11.4 Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir jeweils je Kunde und Reise bei Sachschäden bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen im Zusammenhang mit Reisegepäck bleiben unberührt. In diesem Zusammenhang empfehlen wir den Abschluss des Komplett- bzw. Basisschutzes bei uns.
11.5 a) Sämtliche in Betracht kommenden vertraglichen Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich bei uns geltend machen.
Nach dem Ablauf vorstehender Fristen können Sie Ansprüche nur dann noch geltend machen, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 9.2. Diese sind binnen 7 Tagen zu melden. Bei verspäteter Aushändigung beschädigten Gepäcks ist der Schaden innerhalb von 21 Tagen zu melden.
11.6 Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Ansprüche aus unerlaubter Handlung, soweit keine Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit vorliegt, verjähren in einem Jahr, beginnend ab dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte, soweit die Verletzung nicht vorsätzlich erfolgte. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Schweben Verhandlungen über von Ihnen erhobene Ansprüche, ist die Verjährung gehemmt bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren in 3 Jahren.
11.7 Soccerholic übernimmt keine Haftung für Körper- oder Sachschäden innerhalb eines Fußballstadions, die von Reiseteilnehmern begangen oder von diesen ausgeübt wurden. Es ist verboten, Fanartikel des Auswärtsteams im Heimbereich zu tragen und umgekehrt.
11.8 Für alle Streitsachen zwischen Ihnen und Soccerholic zählt deutsches Recht.
12.1 Bitte beachten Sie unsere Informationen zu Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Ihres Reiselandes, denn Sie sind für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, wir hätten Sie nicht oder falsch informiert. Diese Informationen gelten für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland, sofern sie im Besitz eines von ihr ausgestellten Passes bzw. Personalausweises sind. Sind Sie Ausländer oder Inhaber eines Fremdpasses, müssen Sie oft andere Bestimmungen beachten. Bitte erfragen Sie diese bei dem zuständigen Konsulat.
12.2 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist.
12.3 Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen Standard. Bitte beachten Sie daher unbedingt evtl. Benutzungshinweise.
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (EU 2111/05) verpflichtet uns, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennen wir Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie darüber informieren. Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, werden wir Sie über den Wechsel informieren. Wir werden unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden.
14.1 Alle Angaben auf unseren Vertriebsplattformen werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht.
14.2 Mit der Veröffentlichung neuer Angebote über unsere gängigen Vertriebsplattformen verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleich lautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.
14.3 Erkennbare Druck- und Rechenfehler berechtigen uns zur Anfechtung des Reisevertrages.
14.4 Grundsätzlich kommt bei Vertragsverhältnissen zwischen der Soccerholic GbR und dem Reisenden deutsches Recht zur Anwendung.
14.5 Soweit bei Klagen des Reisenden gegen die Soccerholic GbR im Ausland für die Haftung von der Soccerholic GbR dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Reisenden, ausschließlich deutsches Recht anwendung.
14.6 Der Gerichtsstand ist am Firmensitz der Soccerholic GbR
Unsere Datenschutzpraxis steht im Einklang mit den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG). Die Sicherheit Ihrer personenbezogenen Daten ist uns sehr wichtig, wir werden Ihre personenbezogenen Daten daher ausschließlich zur Bearbeitung von Anfragen und ggf. zur Abwicklung von Buchungen / Verträgen erheben, verarbeiten und speichern. Nur wenn Sie zuvor Ihre Einwilligung gesondert erteilt haben, erfolgt eine Nutzung Ihrer Daten auch für weitergehende in der Einwilligung genau bestimmte Zwecke, z.B. für Informationen über neue Reiseziele per Newsletter, etc.
15.1 Nutzung der Internetseite / Funktionen der Internetseite
Sie können unsere Internetseiten grundsätzlich besuchen, ohne uns personenbezogene Daten mitzuteilen. Pseudonymisierte Nutzungsdaten werden nicht mit den Daten des Trägers des Pseudonyms zusammengeführt. Eine Erstellung von pseudonymen Nutzungsprofilen findet nicht statt.
15.1.2 Kontaktformular:
Die über unser Kontaktformular aufgenommenen Daten werden wir nur für die Bearbeitung von Anfragen verwenden, danach werden sie innerhalb eines Jahres gelöscht.
15.2 Datenweitergabe / Bonitätsprüfung und Scoring / sonstige Zwecke
Wir geben nur die Daten weiter (bspw. Name und Adresse), die für uns zur Erfüllung unserer Vertragsverpflichtung und für Dritte zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs, insbesondere zur Abwicklung Ihrer Reise, nötig sind.
Sofern wir in Vorleistung treten, behalten wir uns vor, zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ggf. eine Bonitätsauskunft auf der Basis mathematisch-statistischer Verfahren bei den unten genannten Wirtschaftsauskunfteien einzuholen. Hierzu übermitteln wir die zu einer Bonitätsprüfung benötigten personenbezogenen Daten und verwenden die erhaltenen Informationen über die statistische Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls für eine abgewogene Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses. Die Bonitätsauskunft kann Wahrscheinlichkeitswerte (Score-Werte) beinhalten, die auf Basis wissenschaftlich anerkannter mathematisch-statistischer Verfahren berechnet werden und in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen.
Ihre schutzwürdigen Belange werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt. Sie können bei der jeweiligen Auskunftei eine Auskunft über die Sie betreffenden gespeicherten Daten erhalten.
Eine Weitergabe an Dritte findet außer zu den genannten Zwecken der Bonitätsprüfung, Vertrags- und Zahlungsabwicklung nicht statt.
SOCCERHOLIC GBR – RAU UND WOITKE
SOCCERHOLIC GBR
Am Buchholz 13,35094 Lahntal
info@soccerholic.de
www.soccerholic.de
15. Vetragssprache
Die Vertragssprache ist Deutsch.
Reiseveranstalter:
Soccerholic GBR
Am Buchholz 13 , 35094 Lahntal
Stand 01. Januar 2022
MISSION
Ziel ist es unseren Kunden einen unvergesslichen Fußballtrip zu bieten. Alles aus einer Hand. Unser Kunde steht im Mittelpunkt und muss sich um nichts kümmern. Wir übernehmen die komplette Buchung.
MEHR